IHRE FRAGEN AN UNS?

mögliche Fragen von betreuern und Fachpersonal im umgang mit betroffenen

  • Was sind die Vorraussetzungen für eine Teilnahme am Projekt?
  • Um in die Therapie aufgenommen zu werden, ist es notwendig, dass der*die betroffene Jugendliche selbst einen Veränderungwunsch und ein Problembewusstsein hat. Zudem sollte ausreichend Introspektionsfähigkeit vorhanden sein, um die Inhalte der Therapie verarbeiten und umsetzen zu können.

  • Was kann man tun, wenn eine*ein Jugendlicher mit Intelligenzminderung bzw. kognitiven Einschränkungen sexualisiete Gewalt zeigt?
  • Melden Sie sich gerne bei uns im Projekt. Nach einem ersten Kontakt gucken wir gemeinsam, wie wir Sie unterstützen können. Möglich sind z.B. eine Beratung der Bezugspersonen vor Ort. Eine Aufnahme in die Therapie wird vorraussichtlich nicht möglich sein.

  • Wie können weitere Übergriffe verhindert werden?
  • Das Risiko eines Übergriffs wird verringert, mit Verbesserung der:
  • Sexualpägogischen Aufklärung. Besser: Jeden Tag ein wenig, Statt: 1x wöchentlich eine Stunde. UND: je frühzeitiger, desto besser
  • Impulskontrolle
  • Funktionaler sexueller Kontakte
  • Kontrolle der sex. Dranghaftigkeit (denkbar mit medikamentöser Unterstützung)
  • Wenn möglich einer Verbesserung der sozialen Kompetenzen (um Gleichaltrige kontktieren zu können)
  • Etablierung eines Schutzkonzepts für die entsprechende Einrichtung

  • Bedeuten Übergriffe auf Jüngere bzw. Kinder, dass der Täter pädophil ist?
  • Nein. Viele Übergriffe auf Jüngere werden aus anderen Günden als einer pädophilen Sexualpräferenz begangen. Zum Beispiel spielen soziale Kompetenzen und Verfügbarkeit eine Rolle oder bei einem niedrigeren Entwicklungsstand als dem tatsächlichen Alter, kann sich eine Person auch eher zu anderen Personen des Entwicklungsalters hingezogen fühlen. Hinzu kommen Probleme mit der Impulskontrolle, die mit steigenden Sexualhormonen in der Pubertät zusammen begünstigend wirken können.

  • Begehen alle Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für Kinder auch sexuellen Kindesmissbrauch?
  • Nein. Menschen mit einem sexuellen Interesse an Kindern begehen nicht zwangsläufig sexuelle Übergriffe auf diese oder nutzen Abbildungen, die einen sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. „Pädophilie“ und „sexueller Kindesmissbrauch“ sind daher keinesfalls gleichzusetzen. Letzteres ist strafrechtlicher Natur und bezeichnet ausschließlich sexuelle Handlungen mit Kindern, die überwiegend von Tätern begangen werden, die keine sexuelle Ansprechbarkeit für den kindlichen Körper haben.